Der Zugführer (ZFü)
ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Technischen Zuges verantwortlich. Er ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.
Dem Zugführer obliegen weiterhin folgende Aufgaben:
- Ausbldung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
- Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für deren Berufung stellt.
- Durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
- Verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung, zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für bereitgestellte Einheiten regelt
- Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle (FüSt) unterstellt.