Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung
Die FGr N verfügt neben der Grundausstattung (wie die Bergungsgruppe) über zusätzliche schwerere Komponenten. Mit ihrem Material kann die FGr N auch da retten und bergen, wo höhere Leistung oder alternative Antriebsformen erforderlich sind, z. B. wenn Lärm und Abgase verbrennungsgetriebener Werkzeuge Menschen gefährden oder den Einsatz behindern.
Die Fachgruppe N ist das Bindeglied zu verschiedenen Fachgruppen, von denen einige nur durch die technische Ausstattung der Fachgruppe N (insbesondere Stromversorgung) ihre volle Leistungsfähigkeit erreichen. In Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Infrastruktur können die Stromerzeuger und Netzersatzanlagen der Fachgruppe N zur zentralen Versorgung mittels Baustromverteiler und Leitungssystemen sowie zur Einspeisung in wichtige Anlagen eingesetzt werden. Zur großflächigen Ausleuchtung von Schadenstellen stehen ein Lichtmast mit vier beweglichen Flutlichtscheinwerfern und andere Scheinwerfer zur Verfügung. Zur Fahrzeugausstattung gehören typischerweise ein Mehrzweckgerätewagen und ein Anhänger Stromerzeugeraggregat mit Lichtmast als Ergänzungsausstattung.
Zu den Aufgaben der Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung gehören:
- das Arbeiten am Wasser
- das Beleuchten von Arbeits- und Einsatzstellen
- Elektroarbeiten
- das Zerteilen von Holz
- Pumpenarbeiten
- das Transportieren von Gefahrengütern an Land
- das Transportieren von Gütern an Land
- das Transportieren von Personen an Land
- die Notunterbringung
- die Notversorgung
- das Durchführen von technischer Hilfe
- das Transportieren von Gütern auf dem Wasser
- das Transportieren von Personen auf dem Wasser
- der Transport von Containern
Darüber hinaus erfüllt die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung Unterstützungsaufgaben für alle Teileinheiten des THW.
Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung ist als Fachgruppe im Technischen Zug eine Teileinheit im THW und mindestens zu 75 % der Ortsverbände in jedem Landesverband vorhanden.
Zur Fahrzeugausstattung gehören ein Mehrzweckgerätewagen, ein Gabelstapler (mind. 3 t Hubkraft), ein kleines Boot, ein Anhänger kleines Boot, ein Anhänger Plattform (12 t Zuladung), ein Anhänger Netzersatzanlage mit Lichtmastanlage und ein Lager- und Transportcontainer.