Der Zugtruppführer (ZTrFü)
ist der direkte Vertreter des Zugführers und für die stete Einsatzbereitschaft und Ausbildung des Zugtrupps verantwortlich.
Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
Dem Zugtruppführer obliegen folgende Aufgaben:
- den Ausbildungsstand ermitteln und den Ausbildungsbedarf feststellen,
- die Ausbildung durchführen und/oder überwachen,
- Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
- Der ZTrFü ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW- Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.